Der Kirchenvorstand besteht aus 10 stimmberechtigten Mitgliedern, die für sechs Jahre gewählt oder berufen sind. Ebenso werden Mitglieder in den Kirchenvorstand berufen, die zusammen mit den Ersatzleuten beratend tätig sind.
Hier finden Sie Ihre neu gewählten Kirchenvorstände für die Gemeinden der Pfarrei.